AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 05/2018)

der Hans Albert Rüth & Sohn GmbH

1.Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle Verträge zwischen unserem Auftraggeber (nachfolgend Kunde) und uns, der Hans Albert Rüth & Sohn GmbH (nachfolgend Lieferant) bezüglich aller unserer Waren und / oder Leistungen.

2.Definitionen

Diese AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.Soweit wegen der Eigenschaft des Kunden als Verbraucher abweichende Regelungen gelten, werden diese gesondert dargestellt.

3.Angebote / Auftragsannahme

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Kunden vom Angebot des Lieferanten ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten zustande. Mitarbeitern des Lieferanten ist es untersagt, von den AGB abweichende Zusagen zu machen.

Die Angebote des Lieferanten einschließlich sämtlicher Unterlagen, wie technischer Erläuterungen, Kalkulationen, Bearbeitungsvermerken etc. sind nur für den Kunden bestimmt. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferanten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4.Lieferzeitpunkt

Liefertermine oder Fristen, die nicht schriftlich als verbindlich vereinbart sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

Wird die vom Lieferanten geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Lieferanten oder eines seiner Lieferanten, sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

Kommt es auf die Mitwirkung des Kunden an und kommt der Kunde in Annahmeverzug, oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Lieferant berechtigt, den ihm entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

Wird die Auslieferung der Ware auf Wunsch des Kunden über die vereinbarte Lieferzeit hinaus geschoben, so ist der Lieferant berechtigt, beginnend mit einem Monat nach schriftlicher Anzeige der Versandtbereitschaft, die durch die Einlagerung entstehenden Kosten bei Einlagerung auf dem Betriebsgelände des Lieferanten mit einem Betrag i.H.v. 2% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, daß dem Lieferanten ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges über. Der

Lieferant hat dann nur noch für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten einzustehen.

5.Preise und Zahlungsbedingungen für Verbraucher

Sofern sich aus der Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

Der Rechnungsbetrag ist im vollem Umfange innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Annahmeverzug fällig.

Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung des Lieferanten gemäß § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet und soweit er auf diese Rechtsfolge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.

Die Verzugszinsen rechnen sich nach den gesetzlichen Vorgaben, die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.Preise und Zahlungsbedingungen für Unternehmer

Sofern sich aus der Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht enthalten und in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich zu entrichten.

Bei Vertragsschluß ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, ein Betrag i.H.v. 30%  der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Eine etwaig vereinbarte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30% der Auftragssumme sind bei Anlieferung der Ware fällig. Soweit der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Lieferant berechtigt, die Auslieferung zu verweigern. Die restliche Auftragssumme ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung.

Im Übrigen ist der Rechnungsbetrag im vollem Umfange innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Annahmeverzug fällig.

Alle Zahlungen sind ohne Abzug von Skonti zu leisten, soweit nichts gesondert vereinbart ist.

Die Verzugszinsen rechnen sich nach den gesetzlichen Vorgaben, die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7.Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung der Ware an den Kunden, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks des Lieferanten die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und/oder wer die Frachtkosten trägt.

Handelt der Kunde als Verbraucher, so ist er verpflichtet, angelieferte Ware mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Lieferant hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.Mehr- oder Minderlieferung

Bei Ware, welche in größerer Stückzahl geliefert wird, sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% zulässig.

9.Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, so  ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunde, soweit dieser Unternehmer ist, erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunde tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

10.Gewährleistung

Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften nach folgender Maßgabe:

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Lieferant die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenständen nachzubessern, oder dem Kunden gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Lieferant seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlaß oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Ist der Kunde Unternehmer, so begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche. Der Lieferant hat jederzeit die Wahl der Art der Behebung etwaiger Mängel. Eine Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Vor einer etwaigen Rücksendung der Ware ist die Zustimmung des Lieferanten einzuholen.

Gewährleistungsansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rückobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

11.Haftung

Der Lieferant haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

Der Lieferant haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Verletzt der Lieferant fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Regelung unbeschränkt gehaftet wird.

Im übrigen ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.

Werden vom Kunden Pläne beigestellt, oder Maßangaben gemacht, so haftet der Kunde für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Aufmaß vereinbart worden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig oder fehlerhaft, so hat der Lieferant den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Erteilt der Kunde keine Weisung oder erteilt er diese nicht in angemessener Frist, so hat der Kunde die etwaigen daraus entstehenden Kosten zu tragen.

Die Haftung für bauseits bzw. durch den Kunden gestelltes Material wird ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist.

12.Verletzung von Drittrechten; sonstige Pflichten

Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung  der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, daß die dem Lieferanten von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Kunde stellt den Lieferanten von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Lieferanten diesem gegenüber geltend machen können.

Die Freistellung umfaßt auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und einer Verteidigung erforderlich sind.

Der Lieferant ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich von etwaigen Inanspruchnahmen zu informieren.

Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, daß die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistungen den anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen entspricht.

Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebenen Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist über dies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehenden Zusatzaufwendungen und Kosten bei diesem einzufordern.

Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, daß am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist. Etwaige durch Verstoß gegen diese Pflicht entstehende Zusatzaufwendungen und Kosten sind vom Kunden zu tragen.

Bei der Anlieferung der Ware wird vorausgesetzt, daß das Transportfahrzeug unmittelbar an das Gebäude heranfahren und entladen kann. Etwaige Mehrkosten, die durch Verstoß gegen diese Pflicht entstehen, sind vom Kunden gesondert zu entrichten.

13. Urheberrecht / Verwertungsbefugnis

An den von uns erstellten Zeichnungen und Berechnungen besitzen wir gem. § 15 UrhG das alleinige Urheberrecht. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder eine öffentliche Wiedergabe in Form des Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungechtes ist ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Zustimmung nicht zulässig. Uns steht das Senderecht sowie das Recht zur Wiedergabe durch Bild und Tonträger allein und ausschließlich zu. Verstöße gegen das Urheberrecht geben dem Lieferanten einen Anspruch auf Unterlassung und gegebenenfalls auf Schadensersatz.

Das Recht, die Zeichnungen zu reproduzieren, zu kopieren, an Dritte weiterzugeben oder zur Herstellung der dargestellten Elemente zu verwerten, liegt ausschließlich bei der Hans Albert Rüth & Sohn GmbH. Ein Verstoß führt zu Schadensersatzansprüchen.

14. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Die Hans Albert Rüth & Sohn GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

15. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Die Hans Albert Rüth & Sohn GmbH, Auf dem Steinocken 3, 58802 Balve, Geschäftsführer Johannes Rüth, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur postalischen Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, solange sie für die oben genannten Zwecke erforderlich sind und solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen dies verlangen. In der Regel beträgt die Speicherfrist aufgrund buchhalterischer Vorgaben 10 Jahre.

Als Betroffener stehen Ihnen die folgenden Rechte zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind:

- Recht auf Auskunft, Art.15  DSGVO
- Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
- Widerspruchsrecht, Art. 21 DSGVO

Sie besitzen das Recht, Ihre erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der/die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211/384240

Die Bereitstellung der Daten ist sowohl aus vertraglichen als auch aus gesetzlichen Gründen notwendig. Freiwillige Angaben sind im Vordruck entsprechend gekennzeichnet. Wenn Sie uns Pflichtangaben nicht bereitstellen, können wir ggf. keinen Vertrag mit Ihnen abschließen.

Datenschutzerklärung wegen der Verwendung eines YouTube-Plugins

Diese Internetseite beinhaltet mindestens ein Plugin von YouTube, gehörig zur Google Inc., ansässig in San Bruno/Kalifornien, USA.

Wir nutzen die YouTube Funktion No-Cookies, d.h. wir haben Erweiterten Datenschutz aktiviert, Videos werden nicht über youtube.com, sondern über youtube-nocookie.com aufgerufen.

Diesen stellt YouTube selbst bereit und sichert damit zu, dass YouTube zunächst keine Cookies auf Ihrem Gerät speichert. Beim Aufruf der betreffenden Seiten werden allerdings die IP-Adresse sowie die in Ziffer 4 genannten weiteren Daten übertragen und so insbesondere mitgeteilt, welche unserer Internetseiten Sie besucht haben. Diese Information lässt sich jedoch nicht Ihnen zuordnen, wenn Sie bei dem Seitenaufruf bei YouTube oder einem anderen Google-Dienst dauerhaft angemeldet sind.

Sobald Sie die Wiedergabe eines eingebundenen Videos durch Anklicken starten, speichert YouTube durch den erweiterten Datenschutzmodus auf Ihrem Gerät nur Cookies, die keine persönlich identifizierbaren Daten enthalten, es sei denn Sie sind aktuell bei einem Google-Dienst angemeldet. Diese Cookies lassen sich durch entsprechende Browsereinstellungen und -erweiterungen verhindern.

Google/YouTube: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland – Datenschutzerklärung:  https://policies.google.com/privacy, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated, Privacy Shield: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active.

16. Sonstiges

Dieser Vertrag und die Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Lieferanten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Diese Klausel gilt nicht, soweit der Kunde Verbraucher ist.

Widerstreitende AGB des Kunden sind nicht wirksam.